SFDR Statement

Offenlegungen gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088

Veröffentlicht: 11. März 2025

Vision Mittelstand Partners Management GmbH („Vision Mittelstand Partners“, LEI: 391200JVFPWZPYY2TO93) ist ein Verwalter alternativer Investmentfonds im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches („KAGB“) und veröffentlicht als solcher die folgenden Informationen über die Berücksichtigung nachhaltigkeitsbezogener Aspekte gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).

Artikel 3 SFDR – Erklärung zu den Grundsätzen für Nachhaltigkeitsrisiken

Vision Mittelstand Partners berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken im Investitionsentscheidungsprozess, soweit dies relevant ist. "Nachhaltigkeitsrisiko" ist ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. 

Während der Due-Diligence-Prüfung potenzieller Investitionen führt Vision Mittelstand Partners eine sorgfältige Analyse der Anfälligkeit der Investition für Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken, die sich auf ihren Wert auswirken könnten, durch. Wenn Vision Mittelstand Partners während der Due-Diligence-Prüfung potenzieller Investitionen ein Nachhaltigkeitsrisiko feststellt, entscheidet Vision Mittelstand Partners unter Berücksichtigung der spezifischen Situation und des Verhältnismäßigkeitsprinzips, ob es die Investition aufgibt oder die Investition zusammen mit geeigneten Maßnahmen zur Minderung des entsprechenden Nachhaltigkeitsrisikos fortsetzt. 

Vision Mittelstand Partners überprüft diese Strategie regelmäßig, um sicherzustellen, dass sie neuen und aufkommenden Risiken sowie den Anliegen der Investoren Rechnung tragen.

Artikel 4 SFDR – Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Vision Mittelstand Partners berücksichtigt keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen („PAI“) von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. "Nachhaltigkeitsfaktoren" sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Der standardisierte Katalog der PAI-Indikatoren („PAII“), der in Anhang I der im Rahmen der SFDR herausgegebenen technischen Regulierungsstandards enthalten ist, ist nicht auf die spezifischen Bedürfnisse der Anlagestrategie von Vision Mittelstand Partners zugeschnitten.

Viele Portfoliounternehmen verfolgen PAII weder systematisch noch sind sie dazu verpflichtet, zusätzlich fehlen ihnen häufig die internen Ressourcen, um eine solche Berichterstattung umzusetzen.

Daher reichen die verfügbaren Daten im Allgemeinen nicht für eine aussagekräftige PAI-Analyse aus, und wenn Daten verfügbar sind, bieten sie in der Regel wenig Vergleichbarkeit und liefern keine zusätzlichen Erkenntnisse für Vision Mittelstand Partners. Daher erhöht die Erfassung von Daten zu PAII nicht nur den Verwaltungsaufwand und die Kosten, sondern bietet auch keine neue Perspektive für Vision Mittelstand Partners.

Vision Mittelstand Partners ist offen dafür, PAI in Zukunft in Betracht zu ziehen, wenn sich herausstellt, dass dies die Fähigkeit von Vision Mittelstand Partners, mögliche nachteilige Auswirkungen der Investitionen zu erkennen und zu mindern, bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der betrieblichen Effizienz und Kosteneffektivität erheblich verbessern würde.

Artikel 5 SFDR – Offenlegung der Vergütung

Als registrierter Verwalter alternativer Investmentfonds im Sinne des KAGB verfügt Vision Mittelstand Partners nicht über eine Vergütungsrichtlinie oder -politik und muss gemäß den Anforderungen des KAGB auch nicht über eine solche verfügen. Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der Festlegung der Vergütung nicht berücksichtigt.